AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen
der aiconnect GmbH

Fassung vom 1. Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen der aiconnect GmbH, Kreuzwiesstrasse 31, 8735 St. Gallenkappel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gehen diesen Bedingungen vor. Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin gelten nur, soweit aiconnect ihnen schriftlich zustimmt.

2. Zustandekommen des Vertrags

Angebote von aiconnect sind während 30 Tagen gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots oder mit der Aufnahme der Arbeiten durch aiconnect zustande. Massgebend für den Leistungsumfang ist das Angebot zusammen mit diesen Bedingungen. Das Angebot ersetzt sämtliche vorhergehenden Offerten und Erklärungen.

3. Leistungserbringung und Abgrenzung

aiconnect erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkunde. Geschuldet ist sorgfältiges Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. aiconnect erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Rechtliche, steuerliche und regulatorische Fragen werden benannt und koordiniert. Ihre Beurteilung erfolgt durch entsprechend zugelassene Fachpersonen.

4. Mitwirkung der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt die notwendigen Informationen, Unterlagen und personellen Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen aus ihrer Sphäre oder aus Abhängigkeiten von Dritten können zu Terminverschiebungen und Mehraufwand führen. Entscheide, die auf Empfehlungen von aiconnect beruhen, liegen in der Verantwortung der Auftraggeberin.

5. Beizug Dritter

aiconnect kann für die Vertragserfüllung nach Absprache Personen aus ihrem Netzwerk beiziehen. Diese handeln im Namen und im Auftrag von aiconnect, die für deren Leistungen verantwortlich bleibt. Bei Leistungen, die eine eigene Berufszulassung voraussetzen, kommt der Vertrag direkt zwischen der Auftraggeberin und der beigezogenen Fachperson zustande. aiconnect koordiniert in diesem Fall und haftet nicht für deren Leistung.

6. Honorar, Spesen und Mehraufwand

Es gelten die im Angebot genannten Ansätze, exklusive Mehrwertsteuer. Ein Arbeitstag entspricht acht Stunden, ein halber Arbeitstag vier Stunden. Reisezeit wird zum halben Stundenansatz verrechnet. Spesen und Auslagen werden gemäss der im Angebot vereinbarten Variante abgerechnet. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden vorgängig angezeigt und sind separat zu beauftragen.

7. Absage und Verschiebung von Terminen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absage oder Verschiebung durch die Auftraggeberin wird ein Ausfallhonorar geschuldet. Bei einer Absage mehr als zehn Arbeitstage vor dem Termin entfällt es. Bei einer Absage zwischen zehn und fünf Arbeitstagen beträgt es 50 Prozent des vereinbarten Honorars. Bei einer Absage weniger als fünf Arbeitstage vor dem Termin beträgt es 100 Prozent. Für Einzelsitzungen im Coaching gilt eine Frist von 48 Stunden, danach werden 100 Prozent verrechnet. Bereits angefallene Auslagen Dritter werden zusätzlich verrechnet. Kann der Termin anderweitig besetzt werden, entfällt das Ausfallhonorar.

8. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich für die im Vormonat erbrachten Leistungen. Bei Pauschalen und mehrtägigen Formaten kann eine Teilrechnung bei Auftragsbeginn gestellt werden. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Frist tritt Verzug ohne Mahnung ein.

9. Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Arbeiten und endet mit der vollständigen beidseitigen Erfüllung. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich auflösen. Das Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie Spesen und Auslagen bleiben geschuldet. Die Folgen einer Kündigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.

10. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

Die Auftraggeberin erhält an den übergebenen Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches und unübertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch. Sämtliche Schutzrechte an den Leistungen, Methoden, Modellen und dem Know-how von aiconnect verbleiben bei aiconnect. aiconnect darf entwickelte Verfahren, Konzepte und Methoden in anonymisierter Form weiterverwenden.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich. Die Pflicht besteht während der Vertragsdauer und darüber hinaus, soweit ein berechtigtes Interesse besteht. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind, unabhängig vom Vertrag bekannt waren oder mit schriftlicher Einwilligung offengelegt werden. Inhalte aus Coachings werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Rückmeldungen an auftraggebende Stellen erfolgen nur im vorgängig vereinbarten Umfang. Gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.

12. Datenschutz

aiconnect bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Bearbeitet aiconnect im Auftrag der Auftraggeberin Personendaten Dritter, wird dafür eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung abgeschlossen.

13. Haftung und Gewährleistung

aiconnect haftet für Schäden, die auf eine nachgewiesene vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten zurückgehen. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anspruch beschränkt sich nach Wahl von aiconnect auf Nachbesserung oder Minderung. Ansprüche aus Minderung können nicht mit Forderungen von aiconnect verrechnet werden.

14. Elektronische Kommunikation

Die Parteien kommunizieren in der Regel elektronisch. Jede Partei trifft für ihre Kommunikation angemessene Sicherheitsvorkehrungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Besondere Anforderungen wie Verschlüsselung oder Passwortschutz sind ausdrücklich zu vereinbaren. Soweit gesetzlich zulässig, haftet aiconnect nicht für Schäden aus elektronischer Kommunikation.

15. Verhinderung

Ist aiconnect durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse an der Leistungserbringung verhindert, werden Termine verschoben oder nach Absprache durch eine geeignete Person aus dem Netzwerk erbracht. Weitergehende Ansprüche aus der Verzögerung sind ausgeschlossen.

16. Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

aiconnect kann diese Bedingungen ändern. Für laufende Aufträge gilt die bei Vertragsabschluss geltende Fassung. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Eschenbach SG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.